AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung jeglicher Art zwischen TFS music und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt Auftrages gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden.

 

§2 Gegenstand der AGB

Gegenstand dieser vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des privaten Tonstudios „TFS music“ ist die Aufnahme einer Audio- CD ( nachfolgend Aufnahme genannt ) mit einem Interpreten/Band/Chor durch das private Tonstudio „TFS music“ für den Auftraggeber. Die Aufnahme wird als Master- Audio-CD zzgl. – falls gewünscht – Belegexemplare ( nur für den privaten Gebrauch ) an den Auftraggeber übergeben. Der Punkt 6 ( Aufnahmekosten ) umfasst sowohl die Studio- als auch die Arbeits- und Materialkosten.

 

§3 Vertragspartner

Vertragspartner sind der Auftraggeber, bei Bands/Chören ein Ansprechpartner, nachfolgend Auftraggeber genannt und das private Tonstudio „TFS music – music for all“
Inhaber: Frank Schmidt, Martin Luther Str.11 in 71272 Renningen, nachfolgend „TFS music“ genannt. Bei Arbeiten mit Jugendlichen (<18 Jahre) sind die Einverständniserklärungen der Eltern vorzulegen. Für kleinere Projekte werden  gem. § 110 BGB (sog. Taschengeldparagraph) für Schüler zwischen 15-18 Jahren Arbeiten bis max. 60,00 € ausgeführt.

 

§4 Störungen

Für Störungen, verursacht durch Krankheit einer an der Aufnahme beteiligten Person, technische Schwierigkeiten bei der Aufnahme, sowie alle Fälle höherer Gewalt, die zu einer nicht ( fristgerechten ) Einhaltung der Produktion führen, kann der Auftraggeber TFS music nicht für die ihm hieraus entstandenen Schäden haftbar machen.

 

§5 Aufnahmekosten

Die Aufnahmekosten werden individuell an die Produktion angepasst. Sie umfassen Aufnahme, Schnitt und Mischung von Bands, Chören und Einzelinterpreten. Die Erstellung der Foto-Cover-CD ist im Preis enthalten. Die Playbacks werden entweder vom Auftraggeber mitgebracht oder ausschließlich für ihn in seinem Auftrag gekauft.
Sie werden direkt vom Auftraggeber bezahlt und sind nicht in den Aufnahmekosten enthalten.
Die Mehrwertsteuer entfällt, da TFS music nicht umsatzsteuerpflichtig ist.

Gema-Gebühren sind hier nicht enthalten; sie sind vom Auftraggeber gesondert, eigenhändig und direkt bei der Gema oder über den Vervielfältiger bei der Gema anzumelden und abzurechnen.

 

§6 Zahlungsbedingungen

Die Zahlung der in Punkt 5 genannten individuellen Kosten ist nach Erhalt der Ware ( Master-Audio-CD, evtl. Belegexemplare ) in bar zu entrichten. Bei größeren Projekten wird eine Rechnung erstellt, die innerhalb von 2 Wochen zu begleichen ist.
In der Rechnung wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen, da TFS music nach §19 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig ist.

 

§7 Beanstandungen, Gewährleistungen

Für nach der Aufnahme und Mischung erklärte Beanstandungen seitens des Auftraggebers übernimmt TFS music keine Haftung. Evtl. Nacharbeiten sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten.

 

§8 Nutzugsrechte für digitale Tonstudio / Songsaufnahmen

Alle aufgenommene Musikstücke / Songs im privaten Tonstudio “TFS music“
sind Demosongs und dürfen öffentlich, rechtlich nicht aufgeführt werden
( nicht in der Öffentlichkeit ab / vorspielen ).
Diese Demosongs dürfen nur für den Privatgebrauch
(privaten Bereich – zu Hause/ in der Familie/ mit nahen Freunden )
verwendet werden, bzw. ab oder vorgespielt werden.

Diese Demosongs dürfen nicht kopiert werden und anderweitig weitergegeben werden.

Ausnahme:
1 Kopie ist für den privaten Gebrauch auf dem eigenen Computer (PC) ist erlaubt.

Für die Verbreitung / Weitergabe ( weitergeben von geschützten Musiktitel )
ist somit nicht erlaubt, hierzu braucht der Auftraggeber
die schriftliche Erlaubnis des Rechteinhabers ( Autor / Produzent ) oder eine Gema- Anmeldung, für die ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich ist.

Hinweis: Für etwaige Verletzungen von Urheber- und Nutzungsrechten Dritter haftet allein der Auftraggeber.

 

§9 Vervielfältigungsrecht, Haftung und Archivierung

Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung aller Reproduktionsvorlagen ( Samples, Beats etc. ) und der Musik / der Texte trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Bei der Vervielfältigung von urheberrechtlich, verlagsrechtlich oder sonst rechtlich geschützten Werken ist die Genehmigung der Rechteinhaber vom Auftraggeber einzuholen.
TFS music kann und darf für eine Mißachtung dieser Rechte nicht verantwortlich gemacht werden.
Für die Gema- Anmeldung ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
TFS music haftet nicht für den Inhalt der Aufnahme ( Musik, Texte, Samples Beats usw. ).
TFS music ist nicht dazu verpflichtet, Originalaufnahmen , Daten usw. zu archivieren.
Eine Haftung für Schäden an Eigentum und Gesundheit kann nur in Fällen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz erfolgen.

 

§10 Mündliche Abmachungen

Mündliche Abmachungen, die in ihrer Form den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen verändern, erweitern oder ergänzen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

§11. Schlussbestimmung

Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Renningen, den 01.07.2020